1      Garantiefragen

Wie lange habe ich Garantie auf meinen MUSTcycle Rahmen?

Du hast ab dem Kaufdatum nach Erhalt der Servicekarte drei Jahre Garantie. Diese Garantie ist nicht auf den Erstkäufer beschränkt, sondern auch übertragbar. Der originale Kaufbeleg muss vorweisbar sein! Falls dein Rahmen nach Ablauf der Garantie kaputt gehen sollte, hast du die Möglichkeit ihn reparieren zu lassen oder ihn in Zahlung zu geben. Weitere Informationen zur Garantie findest du in den AGB. Am besten du wendest dich mit deinem Anliegen direkt an unseren Servicemechaniker jmu@mustcycle.at.

Wie melde ich einen Garantiefall?

Im Falle eines Garantieschadens wende dich bitte direkt an unseren Service. Kontakt: jmu@mustcycle.at

2      Die MUSTcycle 5-Jahres-Garantie

Die MUSTcycle 3-Jahresgarantie wird mit dem Erhalt der Service- und Garantiekarte aktiviert. (Details siehe Garantiekarte) Die DAVID GmbH gewährt gemäß der Garantiebestimmungen drei Jahre Garantie auf alle Rahmenmodelle.

Aufgrund der Prämisse Leichtbau muss bei diesen Rahmen eine begrenzte Festigkeit in Kauf genommen werden. Die MUSTcycle Garantie ist in Verbindung mit der gültigen Servicekarte und dem original Kaufbeleg an Zweit- und Folgebesitzer übertragbar.

Wichtig: Wurde die MUSTcycle 3-Jahres-Garantie nicht aktiviert oder liegt keine gültige Servicekarte vor, so tritt lediglich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab dem Kaufdatum in Kraft. Um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, ist eine Kopie des Original-Kaufbelegs erforderlich.

Die MUSTcycle Garantie umfasst alle Herstellungs-, Verarbeitungs- und Materialfehler. Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Verschleißteile sind Lagerachsen, Kugellager, Nadellager, Gleitlager, Lenkergriffe, Führungen und Dichtungen von Stoßdämpfern, Ketten sowie Schmierstoffe. Der Besitzer des MUSTcycle Rahmens ist zu Sorgfalt bei der Nutzung und regelmäßiger Wartung des Produkts angehalten. Verschleißteile sind bei Bedarf und gemäß den Herstellervorgaben zu erneuern. Auf Stoßdämpfer wird zwei Jahre Garantie gewährt, gemäß den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sollten wider Erwarten Defekte auf Grund von Material- oder Verarbeitungsfehlern innerhalb der festgesetzten Garantiezeiten und -bedingungen auftreten, garantieren wir die kostenlose Nachbesserung des Produktes, oder nach unserer Entscheidung, den kostenlosen Umtausch, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das zu beanstandende Produkt wird zusammen mit einer gültigen Servicekarte, einem Foto des Komplettrads mit allen Anbauteilen, einer Beschreibung des Defekts und einer Formulierung des Garantieanspruches frei zurückgesandt. Unfreie Sendungen werden von der MUSTcycle nicht entgegengenommen.
  2. Die beanstandeten technischen oder optischen Eigenschaften wurden von der MUSTcycle bei Herstellungsdatum dem Produkt zugeschrieben und zugesichert.
  3. Die MUSTcycle erhält ein Foto des zu beanstandenden Produkts im Betriebszustand, sprich mit allen zum Zeitpunkt des Defekts montierten Teilen.
  4. Die MUSTcycle erhält das zu beanstandende Produkt ohne die Anbauteile anderer Hersteller.
  5. Das Produkt wurde bestimmungsgemäß und sachgerecht eingesetzt.  Wartung und Pflege erfolgten gemäß Betriebsanleitung. Der Rahmen wurde nur mit Komponenten ausgestattet, welche ausdrücklich und schriftlich von der MUSTcycle zum Betrieb als geeignet bezeichnet wurden. (entsprechend Einsatzzwecktabelle, Kompatibilitätstabelle und Montageanleitung)
  6. Alle Reparaturen am Produkt wurden von Servicemitarbeitern der MUSTcycle oder ausdrücklich von der MUSTcycle autorisierten Zweirad Werkstätten ausgeführt.
  7. Es wurden keine technischen Veränderungen am Produkt vorgenommen.
  8. Bei Reparaturen des Produkts wurden Ersatzteile und Schmierstoffe verwendet, die von der MUSTcycle ausdrücklich zugelassen oder selbst geliefert worden sind.
  9. Alle Service- und Wartungsarbeiten wurden gemäß der MUSTcycle Montageanleitung sachgerecht und in den erforderlichen Intervallen ausgeführt. (siehe www.mustcycle.at)

2.1    Sachgerechter Einsatz

Der sachgemäße Einsatz des jeweiligen MUSTcycle Produkts ist in jedem Fall zu beachten. Schon vor einem Kauf sollte man sich über den Einsatzzweck des jeweiligen MUSTcycle Bike bewusst sein. Schäden, die eindeutig oder verdeckt aus einem unsachgemäßen Einsatz entstanden sind, bewirken einen Garantieausschluss. Der sachgerechte Einsatzbereich für jedes Produkt der MUSTcycle ist der aktuellen Einsatzzwecktabelle unter www.mustycle.at zu entnehmen. Dort sind ebenfalls die erforderlichen technischen Spezifikationen aller Anbauteile aufgeführt (Kompatiblitätstabelle).

Falls andere Komponenten, als ausdrücklich von der MUSTcycle empfohlen, an einem Rahmen montiert werden, überträgt sich die Nachweispflicht für Funktion, Kompatibilität und Betriebssicherheit auf den jeweiligen Monteur dieser Komponenten. Der Monteur wird durch seine Tätigkeit zu einem  Komplettrad Ausstatter und hat zu beweisen, dass die von ihm verbauten Teile in keinem Kausalzusammenhang mit einem eventuell aufgetretenen Schaden stehen (Umkehr der Beweislast). Falls der Monteur diesen Nachweis nicht erbringen kann, erlischt die Garantie auf das betreffende MUSTcycle Produkt. MUSTcycle kann in diesem Fall weder für Schäden am Produkt noch für Schäden, die dessen Benutzern oder Dritten entstanden sind, haftbar gemacht werden.

2.2    Beispiele für das Erlöschen des Garantieanspruchs

Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn

  1. der Einsatz von Hochdruckreinigern oder scharfen Reinigungsmitteln die Lager oder Dichtungen angegriffen hat. (unsachgerechte Behandlung)
  2. Folgeschäden entstehen, die sich durch einen fortdauernden Betrieb eines MUSTcycle Rahmens mit falsch eingestellten, defekten oder ausgeschlagen Lagern oder defekten Dämpfern ergeben. Das Spiel eines defekten oder falsch eingestellten Lagers bewirkt, dass ein bewegliches Bauteil, wie z.B. eine Gabel, vor der Kraftabgabe an das mit ihr verbundene Bauteil beschleunigt und sozusagen zum Schlag ausholen kann, vergleichbar mit einem Hammerschlag im Gegensatz zu einem statischen Druck. Die eingeleitete Energie steigt folglich exponentiell an und die daraus resultierenden Lasten liegen außerhalb des zulässigen Bereichs. (Vernachlässigung der Sorgfalts- und Wartungspflicht)
  3. sich das Steuerrohr durch die Verwendung eines ungeeigneten Steuersatz weitet oder Risse im Bereich des Steuerrohr entstehen. Bei allen MUSTcycle Rahmen, muss ein geeigneter Steuersatz zum Einsatz kommen. Sofern das Steuerrohr des betreffenden Rahmens nicht ab Werk für den Einbau eines geeigneten Steuersatzes vorbereitet ist, muss dieses entweder von einem Mechaniker von MUSTcycle oder einer ausdrücklich von MUSTcycle autorisierten Zweirad Werkstatt auf die erforderliche Einpresstiefe nachgearbeitet werden. (Deformation durch Überlast/zweckfremde Verwendung)
  4. durch mangelnde Pflege und falsche Lagerung des Produktes Korrosion an Lagerstellen entsteht (unsachgerechte Behandlung/mangelhafte Wartung).

Weiterhin handelt es sich bei einem Fahrradrahmen um ein Bauteil, welches in harscher Umgebung benutzt wird, wie z.B. ein Auto. Dies bedeutet, dass die Oberfläche sehr stark durch Umwelteinflüsse wie Schmutz, Steinschlag etc. beansprucht wird. Dadurch entstehende Schönheitsfehler an der Oberfläche sind keine Grundlage für einen Garantieanspruch, da MUSTycle den Produkten nicht die Eigenschaft einer Resistenz gegen derartige Beschädigungen zusichert.

  1. eine Deformation des Rahmens als Folge einer Überbelastung oder Sturzes und damit eines nicht sachgemäßen Einsatzes auftritt.

Risse und Brüche bei sachgemäßem Gebrauch sind Defekte der Dauerfestigkeit und sind somit durch die MUSTcycle Garantie gedeckt.

  1. das Schaltauge (Befestigungspunkt des hinteren Schaltwerks) verbogen oder ausgerissen wird, da dies ein Resultat von Überlast oder fehlerhafter Einstellung ist und MUSTcycle diesem Bauteil keine Resistenz zusichert. (Deformationsbauteil)
  2. das Sitzrohr im Bereich seines Überstandes über das Oberrohr beschädigt wird, weil die Sattelstütze zu weit aus dem Sitzrohr herausgezogen wurde. Bei allen MUSTcycle Rahmen darf die Sattelstütze maximal so weit aus dem Sitzrohr heraus gezogen werden, dass sich deren unteres Ende noch mit der Unterkante des Oberrohrs überschneidet!

2.3    Reparaturen

Produktions- oder Reparaturaufträge, die von der MUSTcycle Produktpalette abweichen, werden von MUSTcycle geprüft. Die Ausführung eines solchen Auftrags erfolgt nur dann, wenn dieser als technisch durchführbar und technisch sinnvoll eingestuft wird. Bei Annahme und Ausführung derartiger Aufträge wird jedoch eine Gewährleistung der Funktionalität sowie eine Zusicherung technischer Eigenschaften, wie z.B. einer definierten Zeitfestigkeit, seitens MUSTcycle ausgeschlossen. MUSTcycle führt bei Produktions- oder Reparatur-aufträgen, ausserhalb des  Produktprogramms, eine „Dienstleistung“ durch. Verantwortlich für die technischen Eigenschaften, wie z.B. Zeitfestigkeit oder Funktionalität, ist der jeweilige Auftraggeber der Dienstleistung. Von MUSTcycle ausgeführte Dienstleistungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. MUSTcycle weist den Auftraggeber einer Dienstleistung ausdrücklich darauf hin, das jeweilige Produkt dahingehend zu prüfen, dass eine Gefährdung oder Schädigung von Benutzern des Produkts oder Dritten ausgeschlossen wird.

3      Garantieabwicklung

MUSTcycle Produkte werden nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt und gefertigt. Alle MUSTcycle Produkte werden vor Auslieferung sorgfältig geprüft. Tritt trotzdem ein Garantiefall ein, werden wir uns stets bemühen, Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen, bzw. Ersatz zu leisten. Übergeben Sie den zu beanstandenden Rahmen mit der gültigen Servicekarte und einem Foto des Komplettrades Ihrem MUSTcycle-Händler oder Distributor. Ansprechpartner in Garantiefällen ist in jedem Fall der direkte Verkäufer des MUSTcycle Produkts, in der Regel also ein Händler. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Rahmen im Ausland gekauft und anschließend importiert wurde, sowie beim Kauf über e-bay oder Versandhandel. Nur wenn der Verkäufer nicht mehr existiert oder der Rahmen über MUSTcycle direkt gekauft wurde, bitte an jmu@mustcycle.at schreiben oder mit einem Mitarbeiter von MUSTcycle das weitere Vorgehen telefonisch klären. Rahmen, die uns aus Ländern außerhalb der EU ohne vorherige Absprache zugesendet werden, können wir aus zollrechtlichen Gründen nicht annehmen. Diese Rahmen werden vom Zoll kostenpflichtig zurück an den Absender geschickt. Sollten sich noch Anbauteile (z. B. Innenlager) anderer Hersteller am Rahmen befinden, muss der Arbeitsaufwand der Demontage von MUSTcycle dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Nach dem Erhalt des Rahmens prüft MUSTcycle den Garantieanspruch und entscheidet nach Absprache mit dem Kunden über die weiteren Schritte. Dabei steht es MUSTcycle frei, ob die reklamierte Eigenschaft des Produkts nachgebessert oder vollständiger Ersatz geleistet wird. Die Rücksendung des nachgebesserten oder ersetzten Produkts durch MUSTcycle erfolgt kostenfrei. Eine Garantieabwicklung wird durch MUSTcycle im Rahmen der Möglichkeiten beschleunigt abgewickelt. Falls der Zeitraum der Garantieabwicklung einen zumutbaren Rahmen überschreitet, behält sich MUSTcycle vor, für einen Überbrückungszeitraum ein gleichwertiges Produkt leihweise zur Verfügung zu stellen.