Garantie- und Servicebedingungen
MUSTcycle Systemtechnik
1. Unsere Garantie
MUSTcycle entwickelt und fertigt hochwertige Sportgeräte für den alpinen Einsatz mit größter Sorgfalt und höchsten Qualitätsansprüchen. Jedes Produkt wird vor der Auslieferung sorgfältig geprüft.
Sollte dennoch ein Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler auftreten, gewährt MUSTcycle nach Maßgabe dieser Garantie- und Servicebedingungen eine freiwillige Herstellergarantie.
Diese freiwillige Garantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und schränkt diese nicht ein.
2. Garantiedauer
MUSTcycle gewährt auf alle selbst gefertigten Rahmen und Rahmenbauteile eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum.
Maßgebend ist das Rechnungsdatum des Original-Kaufbelegs.
Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer des Produkts und ist nicht übertragbar.
3. Garantieumfang
Die Garantie umfasst Material-, Herstellungs- und Verarbeitungsfehler, die während der Garantiezeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten.
Im Garantiefall entscheidet MUSTcycle nach eigenem Ermessen über
- die Reparatur,
- den Austausch einzelner Komponenten oder
- den Ersatz des betroffenen Produkts.
Ein Anspruch auf Lieferung eines identischen Nachfolgemodells besteht nicht.
Durch eine Reparatur oder einen Austausch beginnt keine neue Garantiefrist. Die ursprüngliche Garantiezeit bleibt unverändert bestehen.
4. Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge von
- natürlichem Verschleiß,
- unsachgemäßer Verwendung,
- mangelnder Wartung,
- Unfällen oder Stürzen,
- Überlastung,
- Missbrauch,
- unsachgemäßer Montage,
- unsachgemäßem Transport,
- Korrosion infolge mangelhafter Pflege,
- Verwendung von Hochdruckreinigern,
- Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel,
- Verwendung nicht freigegebener Komponenten,
- Veränderungen tragender oder sicherheitsrelevanter Bauteile,
- eigenmächtigen Reparaturen oder Umbauten,
- Überschreiten des maximal zulässigen Systemgewichts von 105 kg.
5. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einem natürlichen Gebrauch und sind von der freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen.
Hierzu gehören insbesondere
- Kugellager,
- Nadellager,
- Gleitlager,
- Lagerachsen,
- Dämpferbuchsen,
- Dichtungen,
- Stoßdämpfer-Servicekomponenten,
- Reifen,
- Bremsbeläge,
- Bremsscheiben,
- Lenkergriffe,
- Schmierstoffe,
- Schraubensicherungen sowie
- alle weiteren Bauteile, deren Austausch aufgrund normalen Verschleißes erforderlich wird.
Für Komponenten anderer Hersteller gelten ausschließlich deren jeweilige Garantiebedingungen.
6. Sachgerechter Einsatz
Alle MUSTcycle Produkte sind ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Einsatzbereich zu verwenden.
Die jeweils gültigen Einsatzbereiche sowie technische Spezifikationen sind Bestandteil der Betriebsanleitung und der Sicherheits- und Nutzungshinweise.
Die Verwendung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs kann zum Erlöschen der Garantie führen.
7. Wartungspflichten
Der Eigentümer ist verpflichtet,
- sämtliche Wartungsintervalle einzuhalten,
- Lager regelmäßig auf Spiel und Leichtgängigkeit zu prüfen,
- Verschleißteile rechtzeitig auszutauschen,
- Schraubverbindungen entsprechend den vorgeschriebenen Drehmomenten zu kontrollieren,
- das Produkt sauber und fachgerecht zu pflegen.
Unterlassene Wartungsarbeiten oder Folgeschäden infolge mangelhafter Wartung sind nicht von der Garantie umfasst.
8. Veränderungen am Produkt
Die Garantie erlischt insbesondere bei
- Schweißarbeiten,
- Bohrungen,
- Fräsarbeiten,
- Wärmebehandlungen,
- Richtarbeiten,
- Veränderungen tragender Bauteile,
- konstruktiven Änderungen,
- Verwendung nicht freigegebener Komponenten,
- Veränderungen des Federwegs,
- Veränderungen der Geometrie.
9. Verhalten nach einem Sturz
Nach jedem Sturz oder außergewöhnlichen Belastungsereignis ist das Produkt sorgfältig auf Beschädigungen zu überprüfen.
Bestehen Zweifel an der Betriebssicherheit, darf das Produkt nicht weiter verwendet werden.
Vor einer weiteren Benutzung ist eine Überprüfung durch MUSTcycle oder eine von MUSTcycle autorisierte Fachwerkstatt erforderlich.
10. Garantieabwicklung
Im Garantiefall ist MUSTcycle unverzüglich zu kontaktieren.
Für die Bearbeitung werden benötigt:
- Original-Kaufbeleg,
- Seriennummer,
- aussagekräftige Fotos des Produkts,
- Beschreibung des Schadens,
- Kontaktdaten des Eigentümers.
MUSTcycle entscheidet nach Prüfung des Garantieanspruchs über das weitere Vorgehen.
Unfrei eingesandte Produkte werden nicht angenommen.
Der Versand eines Produkts an MUSTcycle erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung.
11. Service
Auch nach Ablauf der Garantie unterstützt MUSTcycle seine Kunden nach Möglichkeit mit Reparaturen, Ersatzteilen und technischen Dienstleistungen.
Ein Anspruch auf Reparatur oder Ersatzteilverfügbarkeit besteht jedoch nicht.
12. Ersatzteilversorgung
MUSTcycle entwickelt seine Produkte mit dem Ziel einer langfristigen Nutzbarkeit und Reparierbarkeit.
Nach Möglichkeit werden sicherheitsrelevante Ersatzteile auch über die Garantiezeit hinaus bereitgestellt.
Die tatsächliche Verfügbarkeit einzelner Ersatzteile richtet sich nach deren technischer Ausführung, den Liefermöglichkeiten der Vorlieferanten sowie der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile besteht nicht.
Sollte ein Originalersatzteil nicht mehr verfügbar sein, behält sich MUSTcycle vor, technisch gleichwertige Ersatzteile oder Nachfolgelösungen einzusetzen.
13. Kulanzregelung
Auch nach Ablauf der freiwilligen Herstellergarantie prüft MUSTcycle im Einzelfall die Möglichkeit einer Kulanzleistung.
Hierbei werden insbesondere berücksichtigt:
- Alter des Produkts,
- Laufzeit seit dem Kauf,
- Art und Ursache des Schadens,
- Wartungszustand,
- bisherige Servicehistorie,
- Verfügbarkeit geeigneter Ersatzteile.
Die Gewährung einer Kulanzleistung erfolgt ausschließlich freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für zukünftige Fälle.
14. Reparaturservice
Unabhängig von der Garantie bietet MUSTcycle nach Möglichkeit Reparatur- und Instandsetzungsleistungen für eigene Produkte an.
Vor Beginn einer kostenpflichtigen Reparatur erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
MUSTcycle entscheidet im Einzelfall, ob eine Reparatur technisch durchführbar und sicherheitstechnisch vertretbar ist.
Ein Anspruch auf Reparatur besteht nicht.
15. Sicherheit geht vor
Die Sicherheit unserer Kunden steht an erster Stelle.
MUSTcycle behält sich vor, Reparaturen oder Änderungen abzulehnen, wenn dadurch die Betriebssicherheit des Produkts nicht mehr gewährleistet werden kann oder eine Instandsetzung nach dem Stand der Technik nicht verantwortbar ist.
Dies gilt insbesondere für beschädigte Rahmen, sicherheitsrelevante Strukturbauteile sowie Produkte mit nicht fachgerecht ausgeführten Veränderungen oder Reparaturen.
16. Nachhaltigkeit
MUSTcycle verfolgt das Ziel, Produkte mit einer möglichst langen Lebensdauer zu entwickeln.
Wo technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, werden Reparaturen dem Austausch kompletter Baugruppen vorgezogen.
Durch langlebige Konstruktionen, hochwertige Werkstoffe und eine gute Ersatzteilversorgung soll die Nutzungsdauer der Produkte nachhaltig verlängert werden.
17. Schlussbestimmungen
Diese Garantiebedingungen regeln ausschließlich die freiwillige Herstellergarantie der MUSTcycle Systemtechnik.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.